Bezahlbarer Wohnraum für Einheimische in Flims
Am 9. Juni stimmt Flims über die Teilrevision der Ortsplanung ab. Die Frist zur Anpassung der Ortsplanung an übergeordnetes Recht ist vor kurzem verstrichen. Da Flims als C-Gemeinde eingestuft ist, steht die Gemeinde in der Pflicht bei einer allfälligen Ablehnung dieser Teilrevision Baulandreserven abbauen zu müssen, was unweigerlich zu Auszonungen führen würde.
Bereits jetzt besteht eine Rechtsunsicherheit die bei künftigen Bauvorhaben ungewisse Risiken mit sich bringt. Die Gemeinde Flims hat die Vorlage für die Anpassung der Ortsplanung während der letzten drei Jahre ausgearbeitet. Die Raumplanungsgesetz konforme Vorlage bietet für Flims den grösstmöglichen Handlungsspielraum, da dieses auf Bundesebene bestehende Gesetz nur sehr wenig Spielraum bietet für die Gemeinde.
Die oft kritisierte Bauverpflichtung, die von übergeordnetem Recht kommt, ist eine Chance für Flims. Es wird wieder mehr Bauland auf dem derzeit ausgetrockneten Immobilienmarkt zu finden sein. Die Bauten die auf dem Bauland realisiert werden sorgen für ein grösseres Wohnungsangebot. Je mehr Erstwohnungen auf den Markt kommen, desto wahrscheinlicher wird bezahlbarer Wohnraum in Flims. Bei einer Ablehnung der Vorlage bleibt die Rechtsunsicherheit bestehen und kann im schlimmsten Falle zu einem Baustopp für Flims führen. Dies führt zu einer weiteren Verknappung von Wohnraum und der damit verbundenen Verteuerung. Deshalb empfehlen wir für ein prosperierendes Flims die Annahme der Vorlage um auch für die Zukunft Wohnraum in Flims zu sichern.
Der Vorstand des Handels- & Gewerbeverein Alpenarena